Buchungs- & Annulationsbedingungen der Villa Flor
1. Buchung und Bestätigung
Nach Ihrer Anfrage senden wir Ihnen eine schriftliche Reservierungsbestätigung per E-Mail zu. Die Reservation wird verbindlich, sobald die Hinterlegung einer gültigen Kreditkarte über unseren gesicherten Link erfolgt ist.
Die Kreditkarte dient ausschliesslich als Buchungsgarantie. Die Belastung erfolgt nur gemäss den untenstehenden Annulationsbedingungen oder bei No-Show, sofern vor Ort nicht anders bezahlt wird.
Mit der Bestätigung der Reservierung gelten die Buchungs- und Annulationsbedingungen der Villa Flor als anerkannt.
2. Preise und Leistungen
Die angegebenen Preise verstehen sich pro Zimmer und Nacht inkl. Frühstück und gesetzlicher Abgaben, sofern nicht anders vermerkt.
3. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt in der Regel vor Ort. Für bestimmte Aufenthalte, Events oder hohe Nachfragezeiten behalten wir uns vor, eine Anzahlung anzufordern. Dies wird in der Reservierungsbestätigung gegebenenfalls separat kommuniziert.
4. Check-in / Check-out
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag bis 11:00 Uhr. Abweichungen sind nach Rücksprache gerne möglich.
5. Annulationsbedingungen
Sollte eine Reise nicht wie geplant stattfinden können, gelten folgende Annulationsbedingungen:
• Bis 15 Tage vorher: kostenlos
• 14 – 7 Tage vorher: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
• Ab 6 Tage vorher: 100% des vereinbarten Gesamtpreises, sofern das Zimmer nicht weiterverkauft werden kann
• Bei No-Show oder vorzeitiger Abreise: wird der volle Zimmerpreis verrechnet.
6. Programme, Aktivitäten & Rahmenangebote
Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung von Aktivitäten und Erlebnissen im Engadin. Für Angebote externer Partner (z. B. Bergführer, Kulturführungen, Wellness, Konzert- oder Restaurantbuchungen) übernehmen wir keine Haftung; es gelten die Konditionen der jeweiligen Anbieter.
7. Haftung
Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Bitte nutzen Sie die Aufbewahrungsmöglichkeiten im Zimmer oder sprechen Sie uns an.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist S-chanf.